Mietvertrag  

Mietvertrag für einen Liegeplatz

Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen der


1) Rathjen Yachtservice + Bootslager GmbH, Warteburgweg 7, 23774 Heiligenhafen,
    Tel.: 04362/90290, Fax 04362/902920, Mail info@Yachtwerft.de, nachstehend 
    "Gesellschaft" genannt

und

2) dem Eigner____________________________________________________________
                                  Vorname                           Name                                          Strasse


                      ____________________________________________________________
                                  PLZ                           Wohnort                                             Tel/Fax


                      ____________________________________________________________
                                  Emailadresse


der Segel/Motoryacht______________________________________________________
                                       Name                                  Länge über alles            Breite über alles


                      ____________________________________________________________
                                        Tiefgang                       Gewicht                             Abrechnungsfläche

§ 1 Vertragszeit

a) Winterlager in der Halle vom 01.10. - 15.04. Grundpaket
b) Winterlager in der Halle vom 01.10. - 15.04. Komfortpaket
c) Winterlager im Freilager vom 01.10. - 15.04. Grundpaket
d) Winterlager im Freilager vom 01.10. - 15.04. Komfortpaket
c) Winterlager im Werfthafen vom 01.11. - 15.04.
d) Sommerlager im Werfthafen vom 16.04. - 31.10.
e) Sommerlager in der Halle vom 16.04. - 31.10.
f) Sommerlager im Freigelände vom 16.04. - 31.10.

alle Preise + 19% MwSt.
Abrechnungsfläche: (Lüa + 0,4m) x (Büa + 0,4m)


Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann für die Winterlagersaison bis zum 01.06. und für das Sommerlager bis zum 01.12. eines jeden Jahres von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Grundlage für die Preisgestaltung ist die gültige Preisliste. Preisänderungen in den Folgejahren werden Ihnen durch die schriftlicht bis zum 31.12. übermittelte gültige Preisliste bekannt gegeben. Widersprechen Sie nicht innerhalb von 4 Wochen wird der neue Preis automatisch Vertragsbestandteil.
Ein Sommerlager im Werfthafen kann grundsätzlich nur mit einem Winterlager zusammen gebucht werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen  der Gesellschaft sind Grundlage des Vertrages.
Die Liegeplatzmieten sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig (Bringeschuld). Alle Sonderleistungen wie Mastlegen- und setzen, Mastenlager, Verholen der Yacht, Einwinterung, Inbetriebnahme usw. werden gesondert berechnet. Die Abrechnung des Stroms erfolgt nach verbrauchten kW.
Eine Obhutspflicht für die gelagerten Yachten besteht durch die Gesellschaft in keinem Fall.

§ 2 sonstige Rechte und Pflichten

Der Eigner ist verpflichtet seinen Liegeplatz, die Hafenanlagen und das Winterlager pfleglich zu behandeln sowie auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Er haftet für fahrlässige und vorsätzliche Beschädigungen der Anlagen und Yachten der übrigen Nutzer. Dies gilt auch für die Besatzung und evtl. Besucher.
Das Recht auf Nutzung des gemieteten Platzes kann nicht auf Dritte übertragen werden. Bei Abwesenheit der Yacht im Werfthafen von mehr als 2 Tagen ist eine Abmeldung erforderlich. Die Gesellschaft behält sich im Bedarfsfall eine kurzfristige Belegung des Liegeplatzes vor, garantiert jedoch dem Eigner jederzeit einen Liegeplatz.

§ 3 Allgemeines

Die Werft haftet - auch für ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen - nur für Schäden, die auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzungen beruhen oder auf grob fahrlässige oder vorsätzliche unerlaubte Handlungen zurück zu führen sind.
Der Eigner ist verpflichtet, seine Yacht und sonstiges Eigentum , insbesondere für Schäden die während oder durch die Lagerung, Transport,  Kran, Brand,  Sturm, Hochwasser, Diebstahl und dergleichen entstehen, entsprechend § 1 eine gegen sämtliche Gefahren ausreichende Versicherung abzuschließen.

Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung:
1. Für die Schäden oder Verluste, die durch die Einrichtungen des Krans oder des Masten-
    Krans an den nautischen, technischen oder sonstigen  Einrichtungen am Mast, Unterwasser-
    schiff, der Außenhaut, des Antriebs mit allen Nebenaggregaten, den Aufbauten sowie deren
    Teile verursacht werden.
2. Für die Schäden, an den vom Eigner, seinen Angehörigen, Ermächtigten, oder
    Begleitpersonen zur Aufbewahrung übergebenen oder eingestellten Yachten,
    Kraftfahrzeugen, Anhänger, Fahrrädern, Inventar oder sonstigen Gegenständen entstehen.
3. Für die Schäden, die entstehen, wenn die Yacht ohne Gegenwart des Eigners, oder einer
    von ihm beauftragten Person aus dem Wasser geholt, zu Wasser gesetzt, verholt oder
    vertäut wird.
4. Für die Schäden beim Verbringen des Mastes, an den nautischen Einrichtungen oder dem
    Zubehör des Mastes, in das oder aus dem Mastenlager oder im Mastenlager.
5. Für Körperverletzungen, Schädigungen, und Unfällen jeder Art des Eigners, seiner
    Angehörigen, Ermächtigten, oder Begleitpersonen, außer bei solchen Schäden, die durch
    Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern der Gesellschaft verursacht worden
    sind.

Der Eigner haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angehörigen, Ermächtigten oder Begleitpersonen auf dem Gelände der Gesellschaft verursacht werden.
Der Eigner räumt der Gesellschaft für deren sämtliche Forderungen ein Pfandrecht an Yachten, Zubehör und Inventar ein.

Fremdfirmen haben keinen Zutritt. Aus Feuerschutzgründen ist das Schweißen, Schleifen, Löten, und sonstige feuergefährliche Arbeiten grundsätzlich verboten. In der Yacht darf im Winterlager keinerlei Ersatzkraftstoff, Gasflaschen oder die Batterien gelagert werden. Rauchen und offenes Licht in den Lagerhallen ist nicht gestattet. Schleif- und  Farbarbeiten im Freigelände sind grundsätzlich,  in den Lagerhallen das Schleifen ohne Absaugvorrichtung verboten.

Dieser Vertrag beginnt am___________________________________________________

Heiligenhafen, den___________________                            , den____________________


Unterschrift                                                                  Unterschrift
Rathjen Yachtservice + Bootslager GmbH                    Eigner

Anlagen: gültige Preisliste, AGB